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Allgemeine Geschäftsbedingungen ...


Firma nnomo-racing.com gmbh
Geschäftsführerin    Helga Zimmermann
Straße      Schmalzgrube 6
Ort D-77694 Kehl
Email team@nnomo-racing.com 
Telefon +49 7851 9569207
Fax +49 7851 898825
Sitz der Firma Kehl
Inhaltlich Verantwortlicher
gemäß §6 mdstv
Helga Zimmermann
Registergericht Amtsgericht Freiburg
HRB 371849
Steuer-Nr. 14041/62603
ID-Nr.   DE813618480 
Handwerkskammer Freiburg Betriebs-Nr. 49844
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                        nach Vereinbarung <<<

 



Allgemeine Geschäftsbedingungen ...

1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Abwicklung aller Aufträge, gleich welcher Art. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als diese mit unseren Bestimmungen übereinstimmen. Ein ausdrücklicher Widerspruch unsererseits ist nicht erforderlich. Mit Aufgabe der Bestellung erklärt der Besteller sein Einverständnis zur Annahme dieser Bedingungen. Wenn nicht, so muß er unser Angebot zurückgeben.

2. Preise und Auftragserteilung
Alle Preise verstehen sich ab Kehl, Transport- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet und richten sich verursachergemäß nach dem gewählten Transportweg und -typ sowie dem eingesetzten Verpackungsmaterial. Unsere Preise und Angebote sind freibleibend.

3. Lieferung
Hat der Auftraggeber die Art des Versandes nicht bestimmt, wird sie von uns gewählt. Die Lieferzeit wird für jeden Vertrag gesondert vereinbart. Wir sind berechtigt, vereinbarte Lieferzeiten zu überschreiten und neu zu benennen. Bei Eintreten von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei höherer Gewalt, steht uns frei, die Lieferung für die Zeit der Behinderung zu verschieben oder die Abschlüsse ganz oder teilweise zu streichen. Ein ursächlicher Zusammenhang muß nicht nachgewiesen werden. Als ein nicht von uns zu vertretender Umstand ist auch anzusehen, wenn ohne unser Verschulden uns oder unseren Lieferanten oder unserem Lagerhalter die Lieferung dauernd oder zeitweise erschwert, unmöglich oder nur unter Verlust möglich gemacht wird. Schadenersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Lieferung oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Besteller weist ein grobes Verschulden, welches nicht zu rechtzeitiger Lieferung oder Nichtlieferung geführt hat, nach.

4. Beanstandungen und Gewährleistung
Die Waren sind sofort nach Erhalt auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Beanstandungen sind sofort nach Eintreffen der Ware schriftlich einzureichen. Bei äußerlich sichtbarer Beschädigung ist diese vom Frachtführer zu bescheinigen. Bei Transporten durch Bahn, Post oder Paketdiensten ist eine Tatbestandsaufnahme des jeweiligen Frachtführers für die Schadensregulierung notwendig. Bei begründeter Beanstandung, die ordnungsgemäß und rechtzeitig bei uns eingeht, wird nach unserer Wahl Warenersatz geleistet oder ein nach unserem Ermessen angemessener Preisnachlaß gewährt. Bei Fehlschlagen des Warenersatzes kann der Besteller Preisnachlaß verlangen. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Reklamationen irgendwelcher Art berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises, der Aufrechnung oder der Minderung. Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch oder natürlichen Verschleiß gehen zu Lasten des Käufers, Rücksendungen werden bei Unversehrtheit der Ware und frei mit schriftlicher Vereinbarung mit 70 % des Kaufpreises anerkannt. Transport- und Verpackungskosten werden grundsätzlich nicht erstattet.

Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers bei Motorumbauten in unserem Betrieb erlischt nach 6 Monaten oder 10.000 km und auch sofort unter folgenden Umständen:
A. Bei Einbau außerhalb unseres Betriebes.
B. Bei der Demontage des Motors oder von Teilen im Falle eines Defektes außerhalb unseres Betriebes.
C. Bei Bearbeitung an gebrauchten Teilen.
D. Weitergehende Verbindlichkeiten, Ansprüche auf Schadenersatz, Vergütung der Arbeitslöhne, Transportkosten, etc. lehnen wir ab. Für Schäden, die insbesondere durch unsachgemäße Behandlung auftreten haften wir nicht, ebenso nicht für Teile fremder Herkunft oder Veränderungen an von uns gelieferten Teilen. Auf keinen Fall darf ein Motor, der beanstandet wird, weiterbenutzt werden. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt jede Gewährleistung aus. Bei der Prüfung der Motoren unter Belastung nehmen wir keine Haftung für auftretende Schäden an den Motoren oder an sonstigen Teilen. Garantiert wird die einwandfreie Beschaffenheit, sowie Durchführung des Prüfverfahrens. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung sowie auf Ersatz von unmittelbaren oder mittelbaren Schäden besteht in keinem Falle.

Motorsportteile sind kurzlebige Hochleistungsteile, hierauf kann der Verkäufer keine Garantie gewähren. Teilweise sind die Teile nicht straßenzulässig.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Teile, beträgt 24 Monate. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Maßnahmen am Motor, die zu einer Leistungssteigerung führen. Die Garantie beschränkt sich auf Nachbesserung. Eine Ersatzlieferung ist ausgeschlossen. Der Käufer ist berechtigt, nach drei durch uns durchgeführte erfolglose Nachbesserungen, die Wandlung des Vertrags zu verlangen. Die Haftung beschränkt sich in jedem Fall auf den Rechnungs-/Verkaufspreis.

Eine Haftung für eventuelle Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Für die Richtigkeit von technischen Daten, Preisen und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten, soweit wir sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigen, übernehmen wir keine Gewährleistung. Schäden, die durch Fehlbedienung oder unsachgemäße Behandlung, Einbau, Wartung oder unsachgemäße Rücksendung, sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung enstanden sind, fallen nicht unter die Gewährleistung. Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist uns die beanstandete Ware innerhalb einer Woche, mit genauer Fehlerbeschreibung in der Originalverpackung unter Beifügung einer Rechnungskopie frei zuzusenden.
Im Falle von Schadenshaftung durch den Verkäufer, wird diese auf Ersatz des Materials beschränkt. Für weitere Kosten ist der Verkäufer nicht ersatzpflichtig.

5. Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer muß das Fahrzeug -soweit nicht anders vereinbart- beim Technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung für die TÜV-Eintragung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teile liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nicht-Genehmigung von Seiten des TÜVs sind ausgeschlossen. Ansprüche des Käufers oder dritter Personen aus Unfällen oder bei Motorsportveranstaltungen mit leistungsgesteigerten oder anderweitig umgebauten Fahrzeugen sind ausgeschlossen. Es sei denn, solche Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Je nach Erhöhung der Leistung des Fahrzeuges müssen die Fahrzeuge entsprechend angepaßt werden (Reifen, Bremsanlage, Übertragung, etc.) und in die entsprechende Versicherungsklasse umgestuft werden, was vom Käufer zu beachten ist.

6. Zulassung im Bereich StVO/StVZO
Ein großer Teil unserer Produkte ist für den Export bzw. für den Rennsport bestimmt und wird daher ohne Zulassung, Gutachten bzw. EWG-Betriebserlaubnis verkauft. Diese Produkte können in Einzelfällen im Bereich der StVO/StVZO nur per TÜV-/DEKRA-Einzelabnahme für den Straßenverkehr zugelassen werden. Die Produkte, die über ein TÜV-Gutachten, bzw. eine EWG-Betriebserlaubnis verfügen, sind auf unserer Website gesondert gekennzeichnet.

7. Lieferfristen und -termine
Angegebene Liefertermine und Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. In Verzug kommen wir in jedem Falle erst durch eine nach Fälligkeit erfolgte schriftliche Mahnung des Käufers. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen von Lieferanten, Rohstoff-, Energie- und Arbeitskräftemängel, Streiks, Aussperrungen, Krankheit, Verfügungen staatlicher Stellen oder das Fehlen behörderlicher oder sonstiger für die Ausführung der Lieferung erforderlichen Genehmigung befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Leistung, soweit die Störung nicht durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, diese können jeweils gesondert in Rechnung gestellt werden. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt und wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen. Die Nachfrist muß mindestens 6 Wochen betragen.

8. Zahlung
Die Ware wird grundsätzlich per Nachnahme oder gegen Vorkasse versendet.

9. Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest
Bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest oder Zahlungseinstellung gleich welcher Art, sind alle unsere Forderungen sofort fällig. Rabatte, Umsatzvergütungen und sonstige Preisnachlässe gelten rückwirkend als nicht vereinbart.

10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum. Die Waren dürfen vom Käufer weder verpfändet, noch zur Sicherung an Dritte überreicht werden. Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sofort mitzuteilen. Das Eigentum geht erst nach Erfüllung unserer Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen aus künftigen Lieferungen über. Es besteht in jedem Falle ein erweiterter Eigentumsvorbehalt unsererseits.. Im Falle des Weiterverkaufs gehen hieraus gegen Dritte entstandene Forderungen vollständig sicherheitshalber an uns über. Wir sind berechtigt, die uns zu benennenden Kunden vom Übergang der Forderung zu benachrichtigen und Zahlungsanweisungen zu geben. Der Eigentumsvorbehalt geht trotz unserer Forderungen in einem kontokorrentmäßigen Saldo und dessen Anerkennung nicht unter. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware darf nur in der im Betrieb des Käufers üblichen Weise erfolgen. Davon abweichende Verkäufe bedürfen, wenn unser Eigentum dadurch beeinträchtigt würde, unserer vorherigen Zustimmung. Auch wenn durch völligen Ausgleich des Kontos das Eigentum an der noch beim Käufer vorhandenen Ware auf ihn übergegangen ist, so lebt unser Eigentum wieder auf, wenn der Käufer uns erneut etwas schuldig wird. Für diesen Fall wird schon jetzt die Rückübertragung des bereits auf den Käufer übergegangenen Eigentums auf uns vereinbart, wobei die Besitzübertragung dadurch ersetzt wird, daß der Käufer die Ware leihweise erhält und ihm gestattet wird, sie in zulässiger Weise zu veräußern. Gegebenenfalls sind wir zu Ersatzaussonderungen nach § 46 Konkursordnung berechtigt.

11. Urheberrechtlicher Schutz von nnomo-racing-Produkten
Die von uns hergestellten Waren sind als Gegenstände angewandter Kunst urheberrechtlich geschützt. Auch nach Übergabe der Waren ist es dem Besteller untersagt, diese zu vervielfältigen oder zu verändern. Unabhängig vom künstlerischen Wert eines nnomo-racing-Produktes ist der Besteller für den Fall des unbefugten Vervielfältigens oder Veränderns eines oder mehrerer Produkte zur Zahlung eines Schadensersatzes in gerichtlich zu ermittelnder Höhe verpflichtet. Weitere Ansprüche behalten wir uns gemäß § 106 Urheberschutzgesetz vor. Für den Fall, daß uns ein Besteller Entwürfe oder ähnliches zur weiteren Bearbeitung oder Verwendung überläßt, hat er dafür Sorge zu tragen, daß wir von Ansprüchen Dritter freigestellt sind und von jeglicher Haftung, insbesondere aus Ansprüchen von Urheberrechten, ausgeschlossen sind. Beratungen, Zeichnungen und Gebrauchsanweisungen der Produkte werden aufgrund von Erfahrungen und Versuchen nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben, eine Haftung unsererseits kann daraus nicht hergeleitet werden.

12. Rücktrittsrecht
nach Abschluß des Vertrages sind wir berechtigt, von jedem Vertrag ohne Verpflichtungen zum Schadenersatz zurückzutreten, wenn eine Änderung bei der Firma oder Person des Käufers eintritt oder seine Kreditwürdigkeit infolge erst nachträglich bekannt gewordener Tatsachen zweifelhaft erscheint. Bei Abschlüssen gilt die Lieferungsverpflichtung nur für den vereinbarten Termin. Nach Ablauf des Termins sind wir berechtigt, für den noch verbleibenden Rest des Abschlusses Vorauskasse oder auch Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

13. Nichtigkeit, Unwirksamkeit
Die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder das Außerkrafttreten einer dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Mit Bekanntgabe dieser Bedingungen verlieren alle bisherigen ihre Gültigkeit.

14. Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen dieser Bedingungen sind im Einzelfall möglich, bedingen jedoch der Zustimmung der Geschäftsleitung und der Schriftform.

15. Erfüllungsort dieser Bedingungen
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus den Geschäftsbeziehungen ergebenen Rechte und Pflichten beider Vertragspartner ist ausschließlich Kehl vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, wie unter deutschen Kaufleuten üblich.

Widerrufsinformation, §§ 312d, 355 BGB
Widerrufsbelehrung:
Rückgabebelehrung-Rückgaberecht: Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von einem Monat durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt am Tag mit Erhalt einer (in Textform noch gesondert mitzuteilenden) Widerrufsbelehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
nnomo-racing.com GmbH, Schmalzgrube 6, 77694 Kehl - Fax: 07851/898825 e-mail: team@nnomo-racing.com.
Der Widerruf ist nicht möglich bei allen nicht lagernden und eigens für den Besteller hergestellten und importierten Waren. Er ist auch nicht möglich, wenn der Käufer Kaufmann ist und für seinen Gewerbebetrieb einkauft.
Rückgabefolgen: Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Sollte die Ware bei der Rücksendung Spuren von Benutzung oder Beschädigung aufweisen, behalten wir uns das Recht vor, Ersatzansprüche gegen Sie geltend zu machen. Wertminderungen können Sie vermeiden, indem Sie die Waren sorgfältig behandeln und ggf. den Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes, technisches Personal vornehmen lassen. Ende der Widerrufsbelehrung.


Kehl, 01.01.2003



Alle Angebote sind freibleibend! Nur solange Vorrat reicht. Alle angegeben Preise verstehen sich zuzüglich Versand- und Verpackungskosten. Technische Änderungen der Produkte sind vorbehalten. Abgebildete Farben können von den originalen Farbtönen abweichen.






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